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08-09-2010     

EuGH kippt deutsches Glücksspiel-Monopol

de >> Die "deutsche Regelung über Sportwetten stellen eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs und der Niederlassungsfreiheit dar", stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) grundsätzlich fest.

Monopol nicht mehr rechtfertigbar
Die EU toleriert jedoch Marktbeschränkungen, um Spielsucht und deren negative Effekte zu kontrollieren. Die deutsche Regelung, die auch anlässlich der Fussball-Weltmeisterschaft 2006 im eigenen Land, geschärft wurde, um die heimischen Anbieter vor Unternehmen wie bwin zu schützen, wurde vom EuGH als "Begrenzungen, die nicht in kohärenter und systematischer Weise bestehen", befunden.

"Zum einen führen nämlich die Inhaber der staatlichen Monopole intensive Werbekampagnen durch, um die Gewinne aus den Lotterien zu maximieren, und entfernen sich damit von den Zielen, die das Bestehen dieser Monopole rechtfertigen. Zum anderen betreiben oder dulden deutsche Behörden Glücksspiele, ... die nicht dem staatlichen Monopol unterliegen, aber ein höheres Suchtpotenzial aufweisen als die vom Monopol erfassten Spiele, eine Politik, mit der zur Teilnahme an diesen Spielen ermuntert wird", teilt der EuGH dazu mit.

Das sind die Umstände, mit denen "das Monopol nicht mehr gerechtfertig werden kann". Auslöser für diese Entscheidung waren fünf Klagen gegen die Regelung. Unter anderem zogen die beiden österreichischen Unternehmen Happybet Sportwetten und Web.coin dagegen zu Gericht.

atmedia.at

Mehr: EuGH-Erkenntnis

 

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